Neue Regeln für kirchliches Arbeitsrecht!

ENDLICH! Neue Regeln für kirchliches Arbeitsrecht

Das Bundesarbeitsgericht hat nun ein Grundsatzurteil gefällt zu Gunsten der Bewerbenden ohne (Angabe einer) Kirchenzugehörigkeit. Nach der Entscheidung des EuGH vom April ist das für den deutschen Arbeitsmarkt eine bedeutsame Wende, zumal der Non-Profit Bereich zu einem großen Anteil aus kirchlich gebundenen Arbeitgeberorganisationen besteht.

s.unter anderem:

https://www.tagesspiegel.de/politik/klage-wegen-diskriminierung-bundesarbeitsgericht-setzt-neue-regeln-fuer-kirchliches-arbeitsrecht/23230978.html